Verweigerung der Erstattung für GOZ 2430 Trepanation – Zielleistung?

Gerade sehr gut situierte privatversicherte Patienten erwarten von ihrer Privatversicherung und Beihilfestelle eine immer vollständige Erstattung aller Behandlungskosten.

Bei streitiger Auslegung der GOZ zwischen Kostenerstatter und Zahnarzt werden so, bei einer Liquidation in Höhe von 982,30 €, 12,80 € zum Problem. Es tritt zwar nur selten auf, da die meisten Patienten diesen Betrag kommentarlos aus eigener Tasche begleichen, macht aber dann doch ein wenig Arbeit .

Hier eine Anregung die bisher gut beruhigend auf die Gemüter wirkt.

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Praxisinterne Fortbildung: Kausaltherapie nach Rezidivbehandlung

Situation: Patient, jahrelang nach PAR-Therapie in kausaltherapeutischer Betreuung, mit einem neu auftretenden lokalen PAR-Rezidiv

 Allgemeine Betrachtung:

Nach einer vollständigen PAR Therapie ist es erforderlich, für die Zeit der Wundheilung (Bindegewebsheilung ca. 90 Tage ), dafür zu sorgen, dass eine bakterielle Besiedlung auf den Wundflächen nicht wesentlich stattfinden kann. Dies sichern wir durch schnell aufeinander folgende PZR/UTP  nach Westfeld und Lindhe (14 tägig oder kürzer).

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Praxisinternen Fortbildung: Sondierungs-/Blutungsstatus

Situation: Differenzierung von erkrankten und gesunden Bereichen in der permanenten Kausaltherapie und deren Behandlung

Die Eintragung in den Sondierung-/Blutungsstatus erfolgt nach der Sondierung eines Quadranten!

 Zum Einen dient der Status in der permanenten Kausaltherapie der Diagnostik:

Gesunde Verhältnisse: Keine Blutung auf Sondierung und keine Sondierungstiefe größer als 4 mm (ohne Farbmarkierung   )
Gingivitis/Mukositis: Blutung auf Sondierung und keine Sondierungstiefe größer als 4 mm (Farbmarkierung je nach Blutmenge: Überschwemmung des zervikalen Zahnbereichs  oder geringe punktförmige Blutung  )
Parodontitis/Periimplantitis: Sondierungstiefe > 5 mm, mit  und ohne Blutung

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Augmentation einer frischen Alveole – GOZ

Private Krankenversicherung, die Maßstäbe neu definiert

 

Erstattungsablehnung der privaten Krankenversicherung

Anmerkung 1

Ablehnungsbetrag: 11,66 €

Für die Berechnung der GOÄ-Ziffer 370 ist keine medizinische Notwendigkeit erkennbar. Die Leistung ist mit der Röntgendiagnostik Ziffer 5000 abgegolten.

Anmerkung 2

Ablehnungsbetrag: 446,13 €

In Verbindung mit der Entfernung eines Zahnes/einer Wurzelspitzenresektion ist für einen Knochenaufbau keine Erstattung möglich. Ein Knochendefekt nach einem operativen Eingriff schließt sich in der Regel durch den natürlichen Wundheilungsprozess, so dass hier keine zusätzlichen Leistungen oder Materialien erstattungsfähig sind.

Anmerkung 3

Die Zuschläge nach den Ziffern 0500, 0520 und 0530 sind nur für in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) genannten Leistungen berechnungsfähig. Die Voraussetzung für die in Ihrem Fall berechnete Ziffer ist nicht erfüllt. Wir haben daher bei Ihnen den dafür vorgesehenen Zuschlag nach Ziffer 0500 GOZ tariflich anerkannt.

Anmerkung 4

Die vorliegende Rechnung zur durchgeführten Zahnextraktion lässt vermuten, dass weitere Maßnahmen erforderlich werden. Bitte reichen Sie uns dafür einen Kostenvoranschlag des Zahnarztes ein, in dem die planbaren Behandlungs- sowie Material- und Laborkosten spezifiziert werden. Sie erhalten dadurch vor Behandlungsbeginn Klarheit über die Kosten.

 

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Das „postfaktische“ in Prophylaxe und Kausaltherapie

Die Oxford Dictionaries erklärten den Ausdruck „post-truth“ nun zum Wort des Jahres.

„Doch was meint „postfaktisch“ eigentlich? Einfach formuliert geht es hier um ein Denken und Handeln, bei dem Fakten, und somit die Wahrheit, nicht mehr entscheidend sind. Es ist der Gegensatz zu den Prinzipien der Aufklärung. Statt aus Fakten Schlussfolgerungen zu ziehen, wird gelogen, betrogen und manipuliert. Dabei geht es mehr um Befindlichkeiten statt um den Intellekt.“

Es kann also nicht schlecht sein, wenn wir etwas genauer an die Fakten rücken und kritische Schlüsse ziehen:

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Neues Paradigma? Karies ist keine übertragbare Infektionskrankheit!

bakteriumSeit vielen Jahren wird behauptet, dass Mütter den Nuckel ihrer Säuglinge nicht ablecken sollen, um ihn zu säubern – sie könnten damit Streptokokken übertragen und so ihr Kind mit Kariesbakterien infizieren.

Karies wurde als ansteckende Infektionskrankheit bezeichnet (P. H. Keyes und R. J. Fitzgerald).
Gegen diesen Unsinn habe ich seit Jahren versucht anzugehen.
Die Mikrobiologen haben schon immer gesagt:
„Bakterien wachsen nur da, wo die Umweltbedingungen für sie gut sind“.
Die Ökologie der Mundhöhle bestimmt wer in ihr wächst und diese Ökologie wird von vielen Faktoren geprägt!
Das die direkte Übertragung von „Mundbakterien“ möglich ist, ist eine tägliche Erfahrung. Diese Erfahrung machen wir als Zahnärzte in unserem Fachgebiet auch.

Natürlich sind wir in der Lage z.B. parodontalpathogene Keime bei der Sondierung aus einer sieben Millimeter tiefen approximalen Tasche in den vestibulären gesunden Sulcus zu „transplantieren“; allerdings entsteht so keine Parodontitis an dieser Lokalisation. Ganz einfach, weil die Ökologie dort nicht passend für die übertragenen Bakterien ist.
Sind wir also dankbar, dass Experten der Europäischen Gesellschaft für Kariesforschung (ORCA) endlich Karies als nicht übertragbare Krankheit eingestuft haben. Es küsst sich so schon leichter.


Und wieder schlägt Stiftung Warentest zu!

 Delphin Die Stiftung Warentest hat schon wieder die Qualität der professionelle Zahnreinigung getestet und erneut ein verheerendes Ergebnis konstatiert:

 

 

😥 Alle getesteten professionellen Zahnreinigungen waren unzureichend – Es wurde massiv Biofilm belassen.

😥 Der Zahnstein in der Unterkieferfront wurde in vier von 10 Fällen vollständig entfernt in fünf Fällen zu etwa 70%. Was dem einen, dem 10. Probanden widerfahren ist, ist unklar.

😥 Die Ausbildung der Fachkraft (ob ZFA, ZMF, ZMP oder DH ), die die professionelle Zahnreinigung durchführte, machte keinen Unterschied in der Mangelhaftigkeit der Ausführung der PZR.

😳 Es spielte, im Hinblick auf die Qualität der PZR, keine Rolle ob sie in einer „normalen“ Zahnarztpraxis oder in einem „Prophylaxezentrum“ erfolgte. Weiterlesen


Die Akademisierung der Dentalhygienikerin ——– Cui bono?

Schon die Dentistenausbildung in Deutschland war fragwürdig und wurde daher 1952 abgeschafft; ob wir einen „Schmalspurzahnarzt“ brauchten, kann heute sicher verneint werden. Österreich wurde wegen des Dentistengesetzes vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt und unterlag 2005.
Und nun wollen wir eine „Schmalspurparodontologin“ etablieren? So ganz verständlich ist das nicht.

Die Diskussion um einen weiteren und möglichst eigenständigen Heilberuf  – die Befreiung der DH vom Übel der Delegation – hat begonnen. Aufgebracht wurde sie natürlich aus den Reihen der organisierten DH´s und mit Begeisterung aufgenommen und geschürt von Unternehmen, die die Gewinnchancen auf dem Gebiet der Fortbildung klar erkannt haben.

Wir sollten hier die Frage stellen, was nutzt wem und was braucht wer? Also:

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Chlorhexidin in Prophylaxe und Therapie

 

 

Spülen ist schneller und angenehmer als die gründliche Zahnreinigung mit Büste, Zahnpaste und Zahnseide. Es vermittelt, ohne größeren Aufwand, das trügerische gute Gefühl einen sauberen Mund zu haben, von Mundgeruch befreit und seinen Mitmenschen angenehm zu sein.

Bei richtiger Indikation können Mundspüllösungen aber sehr nützlich sein

Seit 1954 ist Chlorhexidin bekannt (Davies/ICI), seit 1970 in die Zahnheilkunde durch Harald Löe eingeführt und seit 1977 verwenden wir es in der Praxis im Rahmen von Therapie und Prophylaxe.

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Compliance in Prophylaxe und Kausaltherapie

 

 

Wir reden zwar von: „Gesunde Zähne ein Leben lang“ – durch Prophylaxe, müssten aber sagen: „Gesunde Zähne ein Leben lang; aber nur durch Prophylaxe ein Leben lang!“

Die Compliance eines Patienten in Bezug auf die Einhaltung der Anweisungen zur häuslichen Mundhygiene, zur zahngesunden Ernährung und der geforderten Bestellabstände in der Prophylaxe, ist nicht vorhersehbar. Sie kann daher in die Behandlungsplanung, als verlässlicher Faktor, nicht einbezogen werden.

Wie viele Patienten in der „lebensbegleitenden Prophylaxe/Kausaltherapie“ zeigen eine ausreichende Compliance?

Nur zu sagen oder in einer Statistik abzubilden, dass der Patient mitgemacht hat, ist nicht ausreichend. Die vorhandenen Untersuchungen zu diesem Thema beschränken sich leider meist auf die Angabe von Prozentzahlen, ohne genaue Angaben über die Randbedingungen zu machen. Außerdem sind die Beobachtungszeiträume eher gering. Weiterlesen


Bedeutung des Sitzungsabstandes in der Kausaltherapie (1)

Wie häufig braucht ein Mensch eine professionelle Zahnreinigung?

Das hängt ganz vorwiegend von der Neigung eine Parodontitis/Karies zu entwickeln und von deren Progressivität ab.

Die Prognose für die Entwicklung einer Parodontitis/Karies ist, wie jeder Blick in die Zukunft, kaum sicher möglich; gerade dann, wenn wir vor einer völlig gesunden Situation stehen. Die Prognose wird besser, wenn Krankheitsentwicklungen im Zeitverlauf erkennbar sind.

So können wir bei einem 18 jährigen mit einer DMF-T von neun ziemlich sicher vorhersagen, dass es noch weitere erhebliche Probleme, verursacht durch Karies, geben wird.

In der Parodontologie kann ähnliches gelten, allerdings kommt hier hinzu, dass die Behandlung einer Parodontitis, ohne eine adäquate Nachsorge, nicht nur zu einem Rezidiv führt, wie bei der Karies auch, sondern zusätzlich zu einem schnelleren Krankheitsverlauf als ohne Therapie. Eine solche therapeutische Intervention schadet also dem Patienten vermutlich mehr als sie nutzt.

 

Der Patient, 2009 64 Jahre alt, wurde 2001 alio loco, nach Anfertigung eines OPG´s, einer Parodontitisbehandlung unterzogen. Nach zwei ausführlichen Mundhygieneberatungen erfolgte nach der Behandlung keine weitere Betreuung.

 

 

Im Jahre 2009 stellte der Patient sich mit einer weit fortgeschrittenen Parodontitis bei mir vor. Ihn störten die lockeren Frontzähne im Unter- und Oberkiefer. Er ist Nichtraucher und zeigt sonst keine Erkrankungen, die relevant für die Entwicklung einer ausgeprägten Parodontitis wären.

 

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