Kategorie-Archiv: Praxis Organisation

Was es sonst noch zu tun gibt

Das „postfaktische“ in Prophylaxe und Kausaltherapie

Die Oxford Dictionaries erklärten den Ausdruck „post-truth“ nun zum Wort des Jahres.

„Doch was meint „postfaktisch“ eigentlich? Einfach formuliert geht es hier um ein Denken und Handeln, bei dem Fakten, und somit die Wahrheit, nicht mehr entscheidend sind. Es ist der Gegensatz zu den Prinzipien der Aufklärung. Statt aus Fakten Schlussfolgerungen zu ziehen, wird gelogen, betrogen und manipuliert. Dabei geht es mehr um Befindlichkeiten statt um den Intellekt.“

Es kann also nicht schlecht sein, wenn wir etwas genauer an die Fakten rücken und kritische Schlüsse ziehen:

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Die Akademisierung der Dentalhygienikerin ——– Cui bono?

Schon die Dentistenausbildung in Deutschland war fragwürdig und wurde daher 1952 abgeschafft; ob wir einen „Schmalspurzahnarzt“ brauchten, kann heute sicher verneint werden. Österreich wurde wegen des Dentistengesetzes vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt und unterlag 2005.
Und nun wollen wir eine „Schmalspurparodontologin“ etablieren? So ganz verständlich ist das nicht.

Die Diskussion um einen weiteren und möglichst eigenständigen Heilberuf  – die Befreiung der DH vom Übel der Delegation – hat begonnen. Aufgebracht wurde sie natürlich aus den Reihen der organisierten DH´s und mit Begeisterung aufgenommen und geschürt von Unternehmen, die die Gewinnchancen auf dem Gebiet der Fortbildung klar erkannt haben.

Wir sollten hier die Frage stellen, was nutzt wem und was braucht wer? Also:

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Compliance in Prophylaxe und Kausaltherapie

 

 

Wir reden zwar von: „Gesunde Zähne ein Leben lang“ – durch Prophylaxe, müssten aber sagen: „Gesunde Zähne ein Leben lang; aber nur durch Prophylaxe ein Leben lang!“

Die Compliance eines Patienten in Bezug auf die Einhaltung der Anweisungen zur häuslichen Mundhygiene, zur zahngesunden Ernährung und der geforderten Bestellabstände in der Prophylaxe, ist nicht vorhersehbar. Sie kann daher in die Behandlungsplanung, als verlässlicher Faktor, nicht einbezogen werden.

Wie viele Patienten in der „lebensbegleitenden Prophylaxe/Kausaltherapie“ zeigen eine ausreichende Compliance?

Nur zu sagen oder in einer Statistik abzubilden, dass der Patient mitgemacht hat, ist nicht ausreichend. Die vorhandenen Untersuchungen zu diesem Thema beschränken sich leider meist auf die Angabe von Prozentzahlen, ohne genaue Angaben über die Randbedingungen zu machen. Außerdem sind die Beobachtungszeiträume eher gering. Weiterlesen


Begründungen: §5 & §10 Abs. 3 GOZ

 

 Johann_Heinrich_Wilhelm_Tischbein_007[1] „Wer Begründungen anhört, ist
geneigt zuzustimmen.“ Goethe

 

 

Seit der GOZ 1988 müssen wir bei der Bestimmung des Steigerungssatzes, wenn wir den 1,8 bzw. 2,3fachen überschreiten, angeben, warum der Zeitaufwand für die Erbringung der Leistung überdurchschnittlich hoch war oder warum die Schwierigkeit bei der Erbringung der Leistung überdurchschnittlich war oder welche Umstände die Erbringung der Leistung überdurchschnittlich  erschwerten.

Die meisten Gründe werden sich dabei aus dem Krankheitsbild ergeben.

Allerdings muss klar sein, dass die Zahl an unterschiedlichen Begründungen für den Zeitaufwand, die Schwierigkeit und die Umstände der Erbringung, durchaus endlich ist.

Es ist also nicht schlimm, ja unvermeidlich, wenn sich Begründungen wiederholen. Der gleiche Begründungstext kann daher in einer Liquidation, auch bei verschiedenen Leistungen, auftauchen.

Da bei der Sachbearbeitung in den Versicherungen und Beihilfestellen leider kaum zahnärztliche Kolleginnen und Kollegen sitzen, kommt es oft, auch bei sachlich ausreichenden Begründungen, zu Nachfragen oder gar zur Behauptung „die Begründung kann nicht anerkannt werden“. Der Patient tritt dann an uns heran mit der Bitte um Hilfe bzw.  eine nähere Erläuterung  (§10 Abs. 3 Satz 2).

Dies führt meist zu einem verwaltungstechnischen Aufwand, den wir gerne vermeiden möchten. Hier hilft es die Begründung gleich so abzufassen, dass eine „Erläuterung“ nur selten nötig wird.

Die Begründungen sind immer Textbausteine, die in seltenen Fällen, angepasst werden müssen. Die Textmenge, die für eine ordentliche Begründung anfällt, ist also – im Computerzeitalter – nicht sehr von Bedeutung.
In den meisten Fällen sollte die Begründung einfach formuliert sein, sodass der Patient sie leicht verstehen kann.

Es kann eine Leistung besonders schwierig und zeitaufwendig sein, es reicht wenn sie besonders schwierig oder besonders zeitaufwendig ist.

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Prophylaxetray – preiswert, einfach, – gut

 

Ein Tray zwischen 20 € und 150 € für die Instrumente der Prophylaxe ist  zuerst einmal nicht teuer. Wenn in einer größeren Prophylaxepraxis mit 20 – 40 Patienten pro Tag etwa 45 solcher Trays vorgehalten werden müssen, summieren sich die Kosten doch erheblich. Dies ist jedoch nicht die größte Ausgabe. Im Laufe der Zeit wird die ständige Aufarbeitung, Wartung und Lagerung der Trays zu einer finanziellen Belastung.

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Abrechnung: Prophylaxe

Soviel Umsatz wie ein Patient, der nicht die Möglichkeit der Prophylaxe nutzt, kann ein Patient, der Prophylaxe und Kausaltherapie nutzt, nicht erbringen; allerdings muss man an letzterem auch nicht alle Arbeit selbst durchführen.           Zur Vergrößerung aufs Bild klicken

Grundlage der Abrechnung dieser Leistungen ist eine gute betriebswirtschaftliche Kalkulation. Erst wenn wir die Kosten kennen können wir ein angemessenes Honorar festlegen.

Welchen „Abrechnungsweg“  man wählt hängt von der Ausgangssituation des Patienten ab:

1) Ein Mensch ohne Zahnfleischtaschen, ohne Gingivitis, ohne Entkalkungen des Schmelzes und ohne unversorgte Kavitäten kann als zahnbezogen gesund eingestuft werden.
Für diese Menschen ist der Weg der Prophylaxe angezeigt.

 

Die Abrechnung nach den Prophylaxeleistungen der GOZ steht im Mittelpunkt.

 

2) Ein Patient mit Blutung auf Sondierung, Gingivitis, Entkalkungen des Schmelzes (Karies) ist nicht gesund und bedarf – wenn möglich – einer ursächlichen Therapie.
Für diese Patienten ist der Weg der Kausaltherapie angezeigt.

 

Die Abrechnung nach den Therapieleistungen der GOZ steht im Mittelpunkt

 

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Recall – Terminerinnerung

  Der alte Bestellkalender für die Prophylaxe hatte sich gut bewehrt. Die Mitarbeiterinnen wollten einen digitalen Kalender, der die Arbeit erleichtert aber sonst genau ist wie der alte.

Zur Vergrößerung aufs Bild klicken.

 

So wie wir heute Prophylaxe nicht mehr als Aufgabe sehen, die durch jeden Patienten allein zu lösen ist, so sehen wir den Begriff Compliance in Prophylaxe und Kausaltherapie nicht vorwiegend als die Bereitschaft auf dem Gebiet der häuslichen Mundhygiene mitzuarbeiten, sondern vor allem als Willen des Patienten, die notwendigen Termine zur professionellen Zahnreinigung einzuhalten.

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Delegationsrahmen – ein praktischer Leitfaden

 

Wenn man alles besser kann als jeder andere, dann muss man alles selber machen. Bei der Zahl der Aufgaben, die auf einen zukommen, kann man aber nicht alles am besten machen.

Es gibt nun zwei Wege, um diesem Druck auszuweichen. Zum ersten kann man sich spezialisieren auf irgendeinen kleinen Teilbereich, zum anderen kann man delegieren. Die beste Idee ist allerdings eine Kombination aus beidem.

Delegation ist ein Mittel zur Dezentralisation, da nun eine Mehrzahl von Personen Entscheidungskompetenz haben und diese wiederum, wenn sie die Befugnis dazu haben, Delegation betreiben können.

Delegation ist also nicht möglich ohne Entscheidungskompetenz abzugeben.

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