Anfärben von Zahnbelägen

Die Anwendung des Färbemittels Malachit-Grün bedarf, in Bezug auf Lagerung, Dosierung und Einsatz am Patienten, einer gewissen Systematik.

Die Lagerung sollte 6 Monate nicht übersteigen. Dabei ist sicher zu stellen, dass das Fläschchen immer nach Gebrauch sofort zu verschließen ist, um eine ungewollte Konzentrationserhöhung zu vermeiden.

Die Vorlage aus dem 10 ml Augentropffläschchen sollte auf drei Tropfen für die Anfärbung beider Zahnreihen (28 Zähne) begrenzt sein.

Die Sinnhaftigkeit und der Nutzen für den Patienten sollte immer bedacht werden.

 

     

  Der Blick in den Mund lässt nicht alle Beläge klar erkennen.
Vor der Färbung sollten die Zähne leicht getrocknet werden.

 

Der gerade nicht mehr tropfende Applikator wird mit leichtem Druck auf die Labialfläche nahe eines Approximalraums aufgesetzt.

 

  Bei leichtem Druck auf den Applikator fließt der Farbstoff in den Approximalraum und füllt diesen komplett aus.

 

  Nach der kompletten Einfärbung der vestibulären Flächen folgen die oralen und okklusalen. Eine Färbung der Gingiva und der Mundschleimhaut sollte vermieden werden. Quadrantenweises Vorgehen  erleichtert die Arbeit.

 

  Beim Abspülen der überschüssigen, nicht in der Plaque fixierten Farbe, sollte langsam und nur mit einem leichten Wasserstrahl begonnen werden, da sonst die Umgebung unbeabsichtigt mit gefärbt wird.

 

  Danach wird kräftig und ausgiebig mit dem Spray gereinigt, um alle angefärbten „jungen“  Beläge zu entfernen. Wir wollen nur die strukturierte,. mindestens 14 Tage alte, Plaque darstellen.

 

  Die mindestens 14 Tage alten Beläge sammeln sich an den Prädilektionsstellen und wurden durch die häusliche Mundhygiene nicht entfernt.

 

  Die Anwendung einer Polierpaste sollte genügen. Führung, Druck und Anstellwinkel des Polierkelchs sind für den Erfolg ausschlaggebend. 

 

  Die Kontrolleinfärbung kann sich auf kleinere Bereiche des Zahnbogens beschränken

 

  So, in etwa, sollte eine Kontrollfärbung aussehen. Ähnliche Ergebnisse müssen auch dann die Regel sein, wenn vorher keine Darstellung der Plaque durch Färbung erfolgt ist.

 


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